Service & Beratung


Handwerkerkosten absetzen

Kosten sparen

 

Handwerker gelten als “haushaltsnahe Dienst­leistungen”. 20% von diesen Rech­nungen können Sie absetzen. Der Para­graph, von dem Sie hier profitieren ist der § 35 a EStG (Einkommens­steuer­ge­setz). Dieser gewährt Steuer­ermäßi­gung bei Aufwendungen für haushalts­nahe Beschäftigungs­verhältnisse, 

haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Dieses Gesetzt wurde erlassen, um die Schwarzarbeit im Handwerkssektor einzudämmen.

Dies führt dazu, dass der Handwerker die ihre Dienste schwarz anbieten keinen preislichen Vorteil mehr haben. 

Für uns sind die Handwerkerleistungen von Interesse, welche für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungs­maßnahmen in An­spruch genommen wurden.
Darunter fallen auch jegliche Arbeiten von Renovierungs­arbeiten, die bei Ihnen zu Hause ausgeführt werden.

Dabei gibt es 3 wichtige Dinge auf die Sie achten müssen.


Schritt für Schritt Anleitung zum Handwerkerkosten absetzen

 

  1. Den Rabatt vom Staat gibt es durch eine Verminderung der tariflichen Einkommenssteuer
    Die tarifliche Einkommenssteuer ist die Steuer, die sich ergibt, wenn man auf das zu versteuernde Einkommen (Verdienste minus eventuelle Freibeträge wie etwa Kinderfreibeträge) den Einkommensteuertarif anwendet. Von dieser    Einkommenssteuer können sie dann den Betrag abziehen. Der Staat gewährt Ihnen also eine Steuererleichterung.
  2. Abziehbar sind 20 % der Arbeitskosten
    Weisen Sie Ihren Hand­werker des Vertrauens darauf hin, die Arbeitskosten (auch Lohnkosten genannt) separat auf der Rechnung auszuweisen. Von den Arbeitskosten können Sie dann 20 % von Ihrer Einkommenssteuer absetzen. Dabei werd­en die 20 % von dem Betrag inklusive Mehrwert­steuer abgezogen. Auf unseren Rechnungen weisen wir die Arbeits- und Materialkosten immer getrennt voneinander aus.
  3. Den Rabatt gibt es auf Antrag in Ihrer Steuererklärung
    Auf Seite 3 Ihrer Lohnsteuererklärung ( Vordruck) müssen Sie einfach 3 Dinge eintragen. Die Adresse des Handwerkers, die Aufwendungen die Sie Ihrem Handwerker für Arbeitskosten/Lohnkosten bezahlt haben sowie die 20 % Ermäßigung die sich daraus ergibt. Mit dem Antrag müssen Sie dann nur noch die Rechnung sowie einen Überweisungs­beleg ein­reichen. Daher ist es wichtig, dass Sie die Rechnung per Überweisung an den Handwerker bezahlen, bezahlen Sie nicht mit Bargeld. Das war es, schon sparen Sie 20% bei Ihren Handwerkerkosten.